Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für durch die Resort Hoppa (UK) Limited als Vertreter des Leistungserbringers arrangierte Vertrage über den Transfer zwischen den Anfahrts- und Zielpunkten, die in der von Resorthoppa.com erteilten schriftlichen Bestätigung angegeben sind; ResortHoppa.com ist der Firmenname der Resort Hoppa (UK) Limited.
Resort Hoppa (UK) Limited
Die Resort Hoppa (UK) Limited ist eine in England eingetragene Gesellschaft mit beschrankter Haftung ("Limited Company") mit eingetragenem Sitz in East House, 109 South Worple Way, London SW14 8TN. Die Gesellschaft ist eingetragen unter der Nummer 4933736 und ihre Umsatzsteuernummer lautet 927589961.
Resort Hoppa (UK) Limited handelt stets als ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Leistungserbringers, der auf der schriftlichen
Bestätigung angegeben ist, die von der Resort Hoppa (UK) Limited erteilt wird ("die schriftliche Bestatigung"). Die
für den Vertrag geltenden Geschäftsbedingungen sind diejenigen des Leistungserbringers; auf Wunsch wird wobei ein Exemplar dieser
Geschäftsbedingungen zugeschickt.
Status der Passagiere und ihrer Vertreter
Der Käufer der in der schriftlichen Bestätigung angegebenen Transportdienste ist die andere Partei des mit dem genannten Leistungserbringer geschlossenen Vertrags. Wird der Vertrag durch einen Vertreter oder eine andere Person abgeschlossen, die im Auftrag des auf der schriftlichen Bestätigung namentlich angegebenen Passagiers handelt, dann handelt der betreffende Vertreter bzw. die andere Person als Vertreter des Passagiers.
Buchung und Zahlung
Buchungen werden online (www.resorthoppa.com) oder telefonisch vorgenommen. Betrifft eine Buchung zwei oder mehr Personen, so wird vermutet, dass die die Buchung vornehmende Person ("die Leitungsperson") diese im Auftrag beider bzw. sämtlicher Mitglieder der Reisegruppe vorgenommen hat, und diese Person akzeptiert die Geschäftsbedingungen des genannten Leistungserbringers im eigenen Namen wie auch im Namen jedes der Mitglieder der Reisegruppe.
Die volle Zahlung ist zum Zeitpunkt der Buchung zu leisten. Nach Zahlungseingang erteilt die Resort Hoppa (UK) Limited per E-Mail, Fax oder Post die schriftliche Bestätigung, in der die Personen, für die die Buchung vorgenommen wurde, sowie die gebuchten Transfers angegeben sind. Die schriftliche Bestätigung fungiert als "Ticket" und ist dem Vertreter der Resort Hoppa (UK) Limited sowohl bei der Anfahrt als auch bei der Ruckfahrt vorzulegen.
Der Resort Hoppa (UK) Limited geleisteten Zahlungen sind sämtlich nicht erstattungsfähig, es sei denn, die Resort Hoppa (UK) Limited muss die Buchung aus außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Gründen stornieren.
KindersitzeDie EU-Richtlinie 2003/20/EG sieht vor, dass Kinder einen geeigneten Kindersitz benutzen müssen, bis sie entweder 12 Jahre alt sind oder eine Größe von 135 cm erreicht haben. Für zugelassene Taxis gelten jedoch Ausnahmen. Wenn es keinen Kindersitz gibt, können Kinder ab drei Jahren mitfahren, wenn sie mit einem Erwachsenengurt angeschnallt sind. Kinder unter drei Jahren dürfen ohne Sicherung transportiert werden, sofern sie im Fahrzeugfonds sitzen.
Kinderpreise
Shuttle-Fahrten: Bei Shuttle-Fahrten werden
für Kinder unter 2 Jahren, die auf dem Schoß eines erwachsenen Passagiers sitzen, keine
Gebühren erhoben. Für Kinder unter zwei Jahren, die einen eigenen Sitzplatz brauchen, wird der volle Preis erhoben.
Für Kinder ab zwei Jahren muss stets ein Sitz gebucht werden; es gilt dann der normale Preis
für die betreffende Shuttle-Fahrt.
Taxis und Privattransfers: (bei denen es sich nicht um Privattransfers im Bus handelt): Bei der Berechnung der Passagierzahl werden alle Kinder und Kleinkinder,
unabhängig von ihrem Alter, mitgezählt. Sie sind daher bei der Buchung in der Gesamtpassagierzahl
mit anzugeben. Wenn Sie für ein Kind einen Kindersitz brauchen, empfehlen wir dringend, dass Sie Ihren eigenen Sitz mitbringen, da beim Angebot an den verschiedenen Zielorten große Unterschiede hinsichtlich
Qualität und Verfügbarkeit bestehen. In manchen Gegenden können wir für Sie vor Ort Kindersitze anfordern. Stellt das Transportunternehmen einen Kindersitz zur Verfügung, so wird eine
Gebühr erhoben.
Wir bitten Passagiere, die in einem Rollstuhl reisen, dies Resorthoppa bei der Buchung mitzuteilen. Dies ist unerlässlich um sicherzustellen, dass ein Fahrzeug zur Verfugung steht, das Ihrem besonderen Bedarf gerecht wird. Wir müssen wissen, ob der Rollstuhl zusammengeklappt werden kann und ob er mit einer Batterie bzw. einem Motor ausgestattet ist oder nicht. Diese Regelung gilt auch für Rollstuhl-Scooter.
Buchungsänderungen
Buchungsänderungen, die Änderung der Flugnummern, der Flugzeiten, des Namen oder der Adresse der Unterkunft in der gleichen Ortschaft, und der Händynummer betreffen, können bis zu 5 Tagen vor dem ersten Reiseantritt kostenlos auf unserer Website www.resorthoppa.de vorgenommen werden. Wird die Änderung weniger als 5 Tage vor dem ersten Reiseantritt beantragt, muß sie uns per Email an admin@resorthoppa.com oder eine andere Firmenadresse mitgeteilt werden. Erfolgt die Änderung per Email wird eine Änderungsgebühr in Höhe von EUR 12 erhoben.
Buchungsänderungen, die Änderung der An- oder Rückfahrtsdaten, des Urlaubsorts, der Passagieranzahl sowie der Fahrzeuggröße betreffen, müssen mindestens 5 Tage vor dem ersten Reiseantritt per Email an admin@resorthoppa.de oder eine andere Firmenadresse mitgeteilt werden. Eine Änderungsgebühr in Höhe von EUR 12 wird für jede Buchung erhoben, die auf diese Weise abgeändert wird.
Änderungen, die die An-oder Rückfahrtsdaten, den Urlaubsort, die Passagieranzahl oder Fahrzeuggröße betreffen, die weniger als 5 Tage vor dem ersten Reiseantritt erfolgen sollten, können nur je nach Verfügbarkeit vorgenommen werden. In diesem Falle wird eine Änderungsgebühr in Höhe von EUR 15 eingezogen.
Erhöhen sich die Transferkosten durch die Änderung, sind die höhere Kosten vom Kunden bei der Beantragung der Änderung zu zahlen.
Wir bitten um Kenntnisnahme, daß bei jeder Änderung eine Kartengebühr in Höhe von EUR 3,00 zusätzlich zahlbar ist.
Stornierung
Sie können eine Stornierung auf unserer Website unter "Meine Buchungen" vornehmen. Sie können uns auch unter folgender Email-Adresse benachrichtigen: admin@resorthoppa.com. Teilen Sie uns bitte Ihre Buchungsreferenz, Reisedatum und den Namen des Hauptreisenden mit.
Erfolgt die Stornierung über unsere Website mindestens 14 Tage vor dem ersten Reiseantritt werden wir Ihnen die vollen Reisekosten abzüglich einer Stornierungsgebühr von EUR 20 zurückerstatten.
Erfolgt die Stornierung hingegen per Email wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von EURO 30 pro Buchung in Rechnung gestellt.
Wird eine Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem ersten Reiseantritt gemacht, erfolgt keine Rückerstattung. Sie können ggf. die entstandenen Kosten über Ihre Reiseversicherung zurückfordern. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Späte Buchungen
Buchungen können bis zu 24 Stunden vor der Anfahrt (auf bestimmten Strecken 48 Stunden) vorgenommen werden, wobei die obigen Bestimmungen unabhängig vom Buchungsdatum gelten. Für Buchungen, die weniger als 24 Stunden im Voraus erfolgen, wird eine Buchungsgebühr von 10 GBP (12 EUR) aufgeschlagen.
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0871 855 0351 | |
| Faxnummer von außerhalb GB: | 0044 871 855 0351 | |
| E-Mail-Adresse: |
Zulässiges Gepäck und Meldepflicht
Alle Gepäckstücke müssen klar mit dem Namen des Eigentümers und der Zieladresse gekennzeichnet sein. Jeder auf der schriftlichen Bestätigung aufgeführte Passagier darf bei den relevanten Transferfahrten bis zu zwei Gepäckstücke (d.h. einen Koffer und ein Stuck Handgepäck) bei sich fuhren. Muss ein Passagier mehr als das zulässige Gepäck bei sich führen (z.B. Ski, Golfschlager, Snowboards, Rollstuhle/Rollstuhl-Scooter etc.), so ist uns das bei der Buchung mitzuteilen. Resort Hoppa (UK) Limited behalt sich das Recht vor, für Übergepäck Gebühren zu erheben, die vor dem Transport zu entrichten sind, oder die Beförderung überzähliger Gepäckstücke abzulehnen.
Beförderungsbedingungen
Der genannte Leistungserbringer, seine Fahrer und von ihm bestellten Vertreter, einschließlich der Resort Hoppa (UK) Limited, behalten sich das Recht vor, den Transport jeglicher Person abzulehnen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen scheint bzw. die sich so verhalt, dass der Fahrer, das Fahrzeug oder die anderen Passagiere dadurch gefährdet scheinen. In diesen Fallen erfolgt keine Erstattung.
Es ist den Passagieren untersagt, in unseren Fahrzeugen Alkohol zu konsumieren. Das Rauchen ist nur gestattet, wenn der Fahrer es
ausdrücklich erlaubt hat.
Alle von der Resort Hoppa (UK) Limited verwendeten Fahrzeuge sind entsprechend den örtlichen Vorschriften in vollem Umfang hinsichtlich der Insassen und der allgemeinen Haftpflicht versichert. Das
Gepäck der Passagiere wird jedoch auf deren alleiniges Risiko befördert, und weder der genannte Leistungserbringer noch die Resort Hoppa (UK) Limited können die Verantwortung
für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks übernehmen. Die Resort Hoppa (UK) Limited
übernimmt keine Verantwortung für Kosten, die für die Rucksendung von
Gepäckstücken an Sie oder für das Arrangieren solcher Rucksendungen anfallen.
Der Leistungserbringer wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, es gibt jedoch weder eine Garantie, dass das Fahrzeug rechtzeitig zum Mietbeginn eintrifft, noch dass es
pünktlich den Zielort erreicht. Sollte es eine solche Verzögerung geben, haften weder der genannte Leistungserbringer noch die Resort Hoppa (UK) Limited.
Die Resort Hoppa (UK) Limited und die von uns vermittelten Leistungserbringer im Ausland werden sich
bemühen, die Flugzeugankunft zu verfolgen und Verspätungen zu
berücksichtigen, die Transfers bei der Ankunft betreffen. Obwohl wir alles tun werden, um diese Situation zu verfolgen, bitten wir doch, soweit dies praktisch möglich ist, Resort Hoppa (UK) Limited jegliche neuen erwarteten Ankunftszeiten mitzuteilen, sobald diese bekannt werden, damit die Fahrdienste entsprechend neu geplant werden können. Shuttle-Kunden, die einen Transfer teilen, wird bei einer Flugverspätung in der Regel der
nächste freie Fahrdienst zu ihrem jeweiligen Resort zugewiesen.
Wird der Hinflug an einen anderen Zielort umgelenkt, so empfehlen wir Ihnen, Resort Hoppa (UK) Limited oder unseren Leistungserbringer über die Ihnen mitgeteilten Telefonnummern zu verständigen. Wir werden alles in unseren Kräften Stehende tun, um derartige Änderungen zu berücksichtigen; es kann jedoch sein, dass eine Zusatzgebühr anfallt. Soweit nicht vorher ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Beförderung im Share-Shuttle-Transfer nur zu und von Gebäuden, die bei der Touristenzentrale registriert sind. Kunden, die im Voraus Privattransfer gebucht haben, müssen bei der Buchung die volle Anschrift mitteilen.
Als Vertreter des genannten Leistungserbringers akzeptiert Resort Hoppa (UK) Limited keinerlei Haftung
für die Nichterfüllung des Vertrags durch den ernannten Leistungserbringer oder
für irgendwelche sonstigen den Vertrag betreffenden Vorfälle.
Wir werden dennoch alles uns angemessenerweise Mögliche tun, um sicherzustellen, dass die Transfers
vertragsgemäß durchgeführt werden.
Resort Hoppa (UK) Limited übernimmt keinerlei Haftung
für Probleme oder Leistungsstörungen, wenn die Kunden bei der Reise nicht die erforderlichen Transferunterlagen bei sich fuhren, in denen unsere Ankunfts- und Abfahrtverfahren niedergelegt sind. Wenn die Passagiere die genannten Verfahren nicht einhalten, leisten wir keinerlei Erstattung oder
Entschädigung für Leistungsstörungen.
Der von uns vermittelte örtliche Leistungserbringer wird versuchen, Shared-Shuttle-Passagiere so an die von ihnen angegebenen Zielorte zu befördern, dass ihnen dies möglichst wenig Belastungen und Unannehmlichkeiten bereitet, vorausgesetzt, es handelt sich beim angegebenen Zielort um ein bei der Touristenzentrale registriertes Hotel, Apartment oder eine sonstige registrierte Touristenanlage mit
vollständiger Anschrift. Aus Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen, kann es jedoch sein, dass dies nicht immer gelingt. Dies sind einige Beispiele
für Umstände, die sich unserer Kontrolle entziehen:
Unfälle, durch welche sich das Fahrzeug verspätet
In sehr seltenen Fallen kann es sein, dass der von uns vermittelte örtliche Leistungserbringer Passagiere an einem anderen Punkt als der Unterkunft absetzen oder abholen muss, wenn die Beförderung zur angegebenen Unterkunft unangemessene Verzögerungen oder Belastungen für die anderen Passagiere bewirken wurde.
Ist der genannte Leistungserbringer aus Gründen, die sich seiner/unserer Kontrolle entziehen, nicht in der Lage, Passagiere an ihren bestätigten Zielpunkt zu bringen, so werden wir versuchen, für geeigneten Ersatz zu sorgen. Soweit die Resort Hoppa (UK) Limited Kosten für alternative Transportmittel erstattet, die die Passagiere benutzt haben, um den in ihrem Ticket genannten Zielpunkt zu erreichen, so erstattet sie nicht mehr als die Kosten für eine Taxifahrt zum betreffenden Zielpunkt.
BESCHWERDEN
Resorthoppa nimmt den Kundendienst sehr ernst. Sollten Sie dennoch mit einem Element des geleisteten Dienstes nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, dies Resorthoppa binnen 28 Tagen nach dem Transferdatum mitzuteilen, damit wir Ihrer Beschwerde nachgehen können. Bitte machen Sie ausführliche Angaben und schicken Sie diese per Fax oder E-Mail an customerservice@resorthoppa.com. Sie müssen Ihre Mitteilungen schriftlich machen; mündliche Beschwerden können nicht entgegengenommen werden. Wir sind bestrebt, jegliche schriftlich eingegangenen Beschwerden nach Möglichkeit binnen 28 Tagen zu klaren.
Auslegung und Anwendung dieser Geschäftsbedingungen
Auf den zwischen dem Leistungserbringer und der Leitungsperson und ihrer Reisegruppe geschlossenen Vertrag finden die Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers Anwendung, die auf Wunsch zugeschickt werden können. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und denen des Leistungserbringers sind letztere anwendbar.