Allgemeine Buchungsbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für durch die Resorthoppa (UK) Limited als Vertreter unseres örtlichen Auftragnehmers arrangierte Verträge über den Transfer zwischen den Anfahrts- und Zielpunkten, die in der von Resorthoppa.com erteilten schriftlichen Bestätigung angegeben sind; Resorthoppa.com ist der Firmenname der Resorthoppa (UK) Limited.
1. Resort Hoppa (UK) Limited
1.1 Die Resorthoppa (UK) Limited ist eine in England eingetragene Gesellschaft mit beschrankter Haftung ("Limited Company") mit eingetragenem Sitz in East House, 109 South Worple Way, London SW14 8TN. Die Gesellschaft ist eingetragen unter der Nummer 4933736 und ihre Umsatzsteuernummer lautet GB 100 212 602.
1.2 Resorthoppa (UK) Limited handelt stets als ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Auftragsnehmers, der auf der schriftlichen Bestätigung angegeben ist, die von der Resorthoppa (UK) Limited erteilt wird ("Buchungsbestätigung"). Die für den Vertrag geltenden Geschäftsbedingungen sind diejenigen des Auftragnehmers; auf Wunsch wird ein Exemplar dieser Geschäftsbedingungen zugeschickt.
ResortHoppa.de ist die deutsche Webseite von Resorthoppa (UK) Limited (im weiteren ResortHoppa genannt).
2. Status der Passagiere und ihrer Vertreter
Der Käufer der in der schriftlichen Bestätigung angegebenen Transportdienste ist die andere Partei des mit dem benannten Auftragnehmers geschlossenen Vertrags. Wird der Vertrag durch einen Vertreter oder eine andere Person abgeschlossen, die im Auftrag des auf der schriftlichen Bestätigung namentlich angegebenen Passagiers handelt, dann handelt der betreffende Vertreter bzw. die andere Person als Vertreter des Passagiers.
3. Buchung und Zahlung
3.1 Buchungen werden online (www.resorthoppa.de) getätigt oder telefonisch entgegen genommen. Betrifft eine Buchung zwei oder mehr Personen, so wird vermutet, dass die die Buchung vornehmende Person ("Hauptreisender") diese im Auftrag beider bzw. sämtlicher Mitglieder der Reisegruppe vorgenommen hat und diese Person akzeptiert die Geschäftsbedingungen des genannten Auftragnehmers im eigenen Namen wie auch im Namen jedes der Mitglieder der Reisegruppe.
3.2 Bei Online-Buchungen muss der Hauptreisende dem beschriebenem Buchungsvorgang folgen (siehe „reiseinfos“) und abschliessend nach Kontrolle aller Eingaben die Buchung und damit die Zahlung bestätigen. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte.
3.3 Die volle Zahlung ist zum Abschluss des Buchungsvorgangs per Kreditkarte zu leisten. Die jeweils anfallende Kartengebühr wird vor der Bestätigung angezeigt. Nach Zahlungseingang erteilt ResortHoppa per E-Mail oder Fax die schriftliche Bestätigung, in der die Personen, für die die Buchung vorgenommen wurde, sowie die gebuchten Transfers angegeben sind. Die schriftliche Bestätigung fungiert als "Ticket" (Voucher) und ist dem Vertreter von ResortHoppa sowohl bei der Anfahrt als auch bei der Rückfahrt vorzulegen.
4. Kindersitze
Die EU-Richtlinie 2003/20/EG sieht vor, dass Kinder einen geeigneten Kindersitz benutzen müssen, bis sie entweder 12 Jahre alt sind oder eine Größe von 135 cm erreicht haben. Für zugelassene Taxis gelten jedoch Ausnahmen. Wenn es keinen Kindersitz gibt, können Kinder ab drei Jahren mitfahren, wenn sie mit einem Erwachsenengurt angeschnallt sind. Kinder unter drei Jahren dürfen ohne Sicherung transportiert werden, sofern sie im Fahrzeugfonds sitzen.
5. Kinderpreise
5.1 Shuttle-Fahrten: Bei Shuttle-Fahrten werden für Kinder unter 2 Jahren, die auf dem Schoß eines erwachsenen Passagiers sitzen, keine Gebühren erhoben. Für Kinder unter zwei Jahren, die einen eigenen Sitzplatz brauchen, wird der volle Preis erhoben. Für Kinder ab zwei Jahren muss stets ein Sitz gebucht werden; es gilt dann der normale Preis für die betreffende Shuttle-Fahrt.
5.2 Taxis und Privattransfers:(bei denen es sich nicht um Privattransfers im Bus handelt): Bei der Berechnung der Passagierzahl werden alle Kinder und Kleinkinder, unabhängig von ihrem Alter, mitgezählt. Sie sind daher bei der Buchung in der Gesamtpassagierzahl mit anzugeben. Wenn Sie für ein Kind einen Kindersitz brauchen, empfehlen wir dringend,dass Sie Ihren eigenen Sitz mitbringen, da beim Angebot an den verschiedenen Zielorten große Unterschiede hinsichtlich Qualität und Verfügbarkeit bestehen. In manchen Gegenden können wir für Sie vor Ort Kindersitze anfordern. Stellt das Transportunternehmen einen Kindersitz zur Verfügung, so wird eine Gebühr erhoben.
6. Rollstuhle
Wir bitten Passagiere, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, uns bei Buchung darauf hinzuweisen. Dies ist unerlässlich um sicherzustellen, dass ein Fahrzeug zur Verfügung steht, dass Ihrem besonderen Bedarf gerecht wird. Wir müssen wissen, ob der Rollstuhl zusammengeklappt werden kann und ob er mit einer Batterie bzw. einem Motor ausgestattet ist oder nicht. Diese Regelung gilt auch für Rollstuhl-Scooter.
7. Buchungsänderungen
7.1 Buchungsänderungen, Buchungsänderungen, die Änderung der Flugnummern, der Flugzeiten, des Namen oder der Adresse der Unterkunft in der gleichen Ortschaft und der Handynummer betreffen, können bis zu 5 Tagen vor dem ersten Reiseantritt kostenlos auf unserer Website www.resorthoppa.de vorgenommen werden. Wird die Änderung weniger als 5 Tage vor dem ersten Reiseantritt beantragt, muß sie uns per Email an kundendienst@resorthoppa.de oder eine andere Firmenadresse mitgeteilt werden (kundendienst@resorthoppa.com , admin@resorthoppa.com). Erfolgt die Änderung per Email an uns, wird eine Änderungs-/ Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 12 erhoben.
Buchungsänderungen, die Umbuchung der An- oder Rückfahrtsdaten, des Urlaubsorts, der Passagieranzahl sowie der Fahrzeuggröße betreffen, müssen mindestens 5 Tage vor dem ersten Reiseantritt per Email an kundendienst@resorthoppa.de oder eine andere Firmenadresse (s. oben) mitgeteilt werden. Die Änderungs-/ Umbuchungsgebühr beträgt ebenfalls EUR 12.
Änderungen, die die An-oder Rückfahrtsdaten, den Urlaubsort, die Passagieranzahl oder Fahrzeuggröße betreffen, die weniger als 5 Tage vor dem ersten Reiseantritt erfolgen sollten, können nur je nach Verfügbarkeit vorgenommen werden. In diesem Falle wird eine Änderungs-/ Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 15 eingezogen
7.2 Erhöhen sich die Transferkosten durch die Änderung, sind die höhere Kosten vom Kunden bei der Beantragung der Änderung zu zahlen.
7.3 Wir bitten um Kenntnisnahme, daß mit jeder Änderung auch die jeweilig anfallende Kartengebühr zu tragen ist.
8. Stornierung
8.1 Sie können eine Stornierung auf unserer Website unter "Meine Buchungen" vornehmen. Sie können uns auch unter folgender Email-Adresse benachrichtigen: kundendienst@resorthoppa.de oder einer anderen Firmenadresse (s. oben). Teilen Sie uns dabei bitte Ihre Buchungsnummer, das Reisedatum und den Namen des Hauptreisenden mit.
Erfolgt die Stornierung über unsere Website mindestens 14 Tage vor dem ersten Reiseantritt werden wir Ihnen die vollen Transferkosten abzüglich einer Stornierungsgebühr von EUR 20 zurückerstatten.
Erfolgt die Stornierung hingegen per Email an uns, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 30 pro Buchung in Rechnung gestellt.
Wird eine Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem ersten Reiseantritt gemacht, erfolgt keine Rückerstattung, da die gesamten Buchungskosten mit der Stornierung zu verrechnen sind. Bitte überlegen Sie daher immer zunächst, ob eine Stornierung nötig ist oder ob auch eine Änderung ausreichend sein könnte. Sie können ggf. die entstandenen Kosten über Ihre Reiseversicherung zurückfordern.
9. Späte Buchungen
Buchungen können bis zu 24 Stunden vor der Anfahrt (auf bestimmten Strecken 48 Stunden) vorgenommen werden, wobei die obigen Bestimmungen unabhängig vom Buchungsdatum gelten. Für Buchungen, die weniger als 24 Stunden im Voraus erfolgen, wird eine Buchungsgebühr von 12 EUR aufgeschlagen.
| E-Mail-Adresse: | kundendienst@resorthoppa.de |
oder eine andere Firmenadresse (s. oben)
10. Zulässiges Gepäck und Meldepflicht
Alle Gepäckstücke müssen klar mit dem Namen des Eigentümers und der Zieladresse gekennzeichnet sein. Jeder auf der schriftlichen Bestätigung aufgeführte Passagier darf bei den relevanten Transferfahrten bis zu zwei Gepäckstücke (d.h. einen Koffer mit den Maximalmassen 70 x 40 x 20 cm und ein Stück Handgepäck) bei sich führen. Benötigt ein Fahrgast mehr als das zulässige Gepäck (z.B. Skier, Golfschläger, Snowboards, Rollstühle /Rollstuhl-Scooter etc.), so ist uns das bei der Buchung mitzuteilen. ResortHoppa behält sich das Recht vor, für Übergepäck Gebühren zu erheben, die vor dem Transport zu entrichten sind, oder die Beförderung überzähliger Gepäckstücke abzulehnen.
11. Sonstige Beförderungsbedingungen
11.1 Der benannte Auftragnehmer (supplier), seine Fahrer und von ihm bestellten Vertreter, einschließlich ResortHoppa, behalten sich das Recht vor, den Transport jeglicher Person abzulehnen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen scheint bzw. die sich so verhalt, dass der Fahrer, das Fahrzeug oder die anderen Passagiere dadurch gefährdet scheinen. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung.
11.2 Es ist den Passagieren untersagt, in unseren Fahrzeugen Alkohol zu konsumieren. Das Rauchen ist nur gestattet, wenn der Fahrer es ausdrücklich erlaubt hat.
Alle von ResortHoppa verwendeten Fahrzeuge sind entsprechend den örtlichen Vorschriften in vollem Umfang hinsichtlich der Insassen und der allgemeinen Haftpflicht versichert. Das Gepäck der Passagiere wird jedoch auf deren alleiniges Risiko befördert und weder der benannte Auftragnehmer noch ResortHoppa können die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks übernehmen. ResortHoppa übernimmt keine Verantwortung für Kosten, die für die Rücksendung von Gepäckstücken an Kunden oder für das Arrangieren solcher Rücksendungen anfallen.
11.3 Die Rückbestätigung (reconfirmation) ist zentraler Punkt bei Transfers zum Flughafen. Der Kunde bestätigt die angegebenen Flugdetails und erhält im Gegenzug Abholzeit und -ort genannt. Hierfür bieten wir in einigen Urlaubsgebieten alternative Wege zur telefonischen Rückbestätigung an, wie zB. den SMS-Service, Faxversendung ins Hotel oder Online-Bestätigung. Wird keine dieser Optionen in Ihrer Buchungsbestätigung erwähnt oder haben Sie bis zum Vortag des Transfers über diese Optionen noch keine Nachricht zu den Abholdetails erhalten, müssen Sie sich unbedingt telefonisch mit den in den Reiseunterlagen angegebenen Rufnummern in Verbindung setzen. Falls diese Kontaktaufnahme unterbleibt, wird der benannte Auftragnehmer bzw. Resorthoppa keine Kosten etwaiger ausgefallener Transferteile erstatten bzw. zusätzlich entstandene Kosten übernehmen.
11.4 Der örtliche Auftragnehmer wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, die reservierte Leistung wie gebucht auszuführen. Es gibt jedoch weder eine Garantie, dass das Fahrzeug rechtzeitig zum vereinbarten Mietbeginn eintrifft, noch dass es pünktlich den Zielort erreicht. Sollte es eine solche Verzögerung geben, haften weder der genannte Leistungserbringer noch ResortHoppa für etwaige Kosten oder sich daraus ergebende Ausfälle (siehe auch 11.8 force majeur/ Höhere Gewalt, Auflistung)
11.5 ResortHoppa und die von uns vermittelten Auftragnehmer im Ausland werden sich bemühen, Ihre Flugzeugankunft zu verfolgen und Verspätungen zu berücksichtigen, die Transfers nach einer Ankunft betreffen. Obwohl wir alles tun werden, um diesen Situationen gerecht zu werden, bitten wir doch, soweit dies praktisch möglich ist, ResortHoppa und dem örtlichen Auftragnehmer jegliche neuen erwarteten Ankunftszeiten mitzuteilen, sobald diese bekannt werden, damit die Fahrdienste entsprechend neu geplant werden können.
Shuttle-Kunden wird bei einer Flugverspätung in der Regel der nächste freie Fahrdienst zu ihrem jeweiligen Resort zugewiesen. Dies kann in in wenig frequentierten Urlaubszielen, der Hochsaison oder in den späten Abendstunden auch mitunter zu längeren Wartezeiten führen. Resorthoppa übernimmt für entstandene Zusatzkosten aufgrund von Flugverspätungen (Fremdverschuldung) keine Verantwortung.
Wird der Hinflug an einen anderen Zielort umgelenkt, so empfehlen wir Ihnen, ResortHoppa oder unseren örtlichen Auftragnehmer über die Ihnen mitgeteilten Telefonnummern zu verständigen. Wir werden alles in unseren Kräften stehende tun, um derartige Änderungen zu berücksichtigen; es kann jedoch sein, dass zusätzliche Kosten anfallen.
11.6 Soweit nicht vorher ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Beförderung im Shared-Shuttle-Transfer nur zu und von Unterkünften, die bei der Touristenzentrale registriert sind. Shuttlekunden die nicht in einer touristisch registrierten Unterkunft sondern privat untergebracht sind, müssen bei Buchung ein Hotel in der Nähe angeben, wo sie abgesetzt und abgeholt werden. Kunden die einen Privattransfer gebucht haben und zu einer Privatunterkunft wollen, müssen bei der Buchung die volle Anschrift dieser Adresse mitteilen.
Der von uns vermittelte örtliche Auftragnehmer wird versuchen, Shared-Shuttle-Passagiere so an die von ihnen angegebenen Zielorte zu befördern, dass ihnen dies möglichst wenig Belastungen und Unannehmlichkeiten bereitet, vorausgesetzt, es handelt sich beim angegebenen Zielort um ein bei der Touristenzentrale registriertes Hotel, Apartment oder eine sonstige registrierte Touristenanlage mit vollständiger Anschrift. In sehr seltenen Fallen kann es sein, dass der Auftragnehmer Passagiere an einem anderen Punkt als der Unterkunft absetzen oder abholen muss, wenn die Beförderung zur angegebenen Unterkunft unangemessene Verzögerungen oder Belastungen für die anderen Passagiere bewirken wurde.
Als Vertreter des benannten Auftragsnehmers akzeptiert ResortHoppa keinerlei Haftung für die Nichterfüllung des Vertrags durch den Auftragnehmer oder für irgendwelche sonstigen den Vertrag betreffenden Vorfälle.
Wir werden dennoch alles uns angemessenerweise Mögliche tun, um sicherzustellen, dass die Transfers vertragsgemäß durchgeführt werden.
11.6.1 Soweit nicht vorher ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Beförderung im SPEEDY Shuttle nur zu und von Unterkünften, die bei der Touristenzentrale registriert sind. SPEEDY Shuttlekunden die nicht in einer touristisch registrierten Unterkunft sondern privat untergebracht sind, müssen bei Buchung ein Hotel in der Nähe angeben, wo sie abgesetzt und abgeholt werden.
a. In einigen Gegenden kann der SPEEDY Shuttle Service nicht wie üblich von Tür-Zu-Tür erfolgen, sondern die Kunden werden generell an zentralen Punkten abgesetzt und abgeholt, welche in vertretbarer Entfernung zu den eigentlichen Zielpunkten liegen.
b. Auf Grund von zeitweisen Beschränkungen wie z.B. Infrastruktur oder Verkehrsbedingungen, kann es sein, dass der SPEEDY Shuttle einzelne angegebene Hotels nicht direkt anfahren kann. Der Wagen wird dann am nächst möglichen Haltepunkt halten.
c. Die angegebenen Transferzeiten sind geschätzt und sind bei Shuttles je nach Verkehrsbedingungen und der Anzahl der anzufahrenden Hotels und Fahrgastanzahl variabel. Der SPEEDY Shuttle hat eine Obergrenze von 4 Stops und wird in der Regel schneller am Ziel sein als ein herkömmlicher Shuttle der mehr Stops haben kann. ResortHoppa übernimmt keine Garantie, dass ein Shuttle in Ausnahmefällen 4 oder weniger Stops haben kann, abhängig von der Auslastung und Planung des Auftragnehmers.
d. Kunden die einen SPEEDY Shuttle gebucht haben, werden mitunter in normalen Shuttlefahrzeugen befördert, solange dabei 4 Stops nicht überschritten werden.
e. Die Wartezeit am Flughafen, gerechnet ab der Kontaktaufnahme mit dem Vertreter des örtlichen Auftragnehmers, ist beim SPEEDY Shuttle in der Regel ähnlich wie beim normalen Shuttle. In einigen Flughäfen sind die Wartezeiten aber auch kürzer gehalten. Im Bedarfsfall kontaktieren Sie bitte ResortHoppa, um eine Auflistung darüber zu erhalten.
f. Der SPEEDY Shuttle kann jede Fahrzeuggrösse haben; es kann ein Bus, Van oder auch Taxi zum Einsatz kommen.
11.7 ResortHoppa übernimmt keinerlei Haftung für Probleme oder Leistungsstörungen, wenn die Kunden bei der Reise nicht die erforderlichen Transferunterlagen bei sich führen, in denen unsere Ankunfts- und Abfahrtverfahren und Kontaktdaten niedergelegt sind. Wenn die Passagiere die genannten Verfahren nicht einhalten, leisten wir keinerlei Erstattung oder Entschädigung für Leistungsstörungen (siehe auch 11.3).
11.8 Der örtliche Auftragnehmer wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, die reservierte Leistung wie gebucht auszuführen (siehe auch 11.4). Aus Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen, kann es jedoch sein, dass dies nicht immer gelingt. Dies sind einige Beispiele für Umstände, die sich unserer Kontrolle entziehen:
Ereignisse, durch welche sich ein Transfer verspäten oder entfallen kann:
- außergewöhnliche oder sehr schlechte Wetterverhältnisse
- Einhaltung polizeilicher Anordnungen
- Todesfälle und Verkehrsunfälle
- Vandalismus und Terrorismus
- unvorhersehbare Verkehrsstaus
- Streikmaßnahmen Dritter
- durch andere Kunden verursachte Probleme
- andere die Passagier-Sicherheit beeinträchtigende Umstände
- Straßensperrungen wegen örtlicher Feste oder anderer Ereignisse
- Gebäude, die mit dem gebuchten Fahrdienst nicht erreicht werden können.
11.9 Sollte die gebuchte Leistung oder ein Teil der Leistung durch Gründe beeinflusst bzw. verhindert werden, auf die weder Resorthoppa noch der örtliche Transferveranstalter Einfluss haben (force majeur/ Höhere Gewalt), so können die dafür bezahlten Transferkosten nicht rückerstattet werden. ResortHoppa oder der vermittelte Aufttragnehmer übernehmen in diesen Fällen auch keine Haftung für etwaige sich anschliessende zusätzliche Kosten.
11.10 In sehr seltenen Fallen kann es sein, dass der von uns vermittelte örtliche Auftragnehmer Passagiere an einem anderen Punkt als der Unterkunft absetzen oder abholen muss, wenn die Beförderung zur angegebenen Unterkunft unangemessene Verzögerungen oder Belastungen für die anderen Passagiere bewirken würde.
12. BESCHWERDEN
Resorthoppa nimmt den Kundendienst sehr ernst. Sollten Sie dennoch mit einem Teil des geleisteten Dienstes nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, dies Resorthoppa binnen 28 Tagen nach dem Transferdatum mitzuteilen, damit wir Ihrer Beschwerde nachgehen können. Bitte machen Sie ausführliche Angaben und schicken Sie diese per Fax (0034 966 896 402) oder E-Mail an Kundendienst@resorthoppa.de . Sie müssen Ihre Mitteilungen schriftlich machen; mündliche Beschwerden können nicht entgegengenommen werden. Wir sind bestrebt, jegliche schriftlich eingegangenen Beschwerden nach Möglichkeit binnen 28 Tagen zu klaren.
Auslegung und Anwendung dieser Geschäftsbedingungen
Auf den zwischen dem Auftragnehmer und dem Hauptreisenden und seiner Reisegruppe geschlossenen Vertrag finden die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung, die auf Wunsch zugeschickt werden können. Im Falle eines Widerspruchs zwischen unseren Geschäftsbedingungen und denen des Auftragnehmers sind letztere anwendbar.










